Steuerfachangestellte nach der Ausbildung: Gehalt, Übernahme, Wege
Was nach der Abschlussprüfung gilt, was Berufseinsteiger in Bayern und München laut Bundesagentur verdienen und wann welche Fortbildung möglich ist.
Nach der Ausbildung verdienen Steuerfachangestellte in Bayern laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit im Median 3.232 Euro brutto im Monat, gemessen an Vollzeitbeschäftigten unter 25 Jahren zum Stichtag 31.12.2025. Über alle Altersgruppen liegt der Median in Bayern bei 3.795 Euro und in München bei 4.664 Euro. Eine Übernahme ist nicht automatisch, wer aber nach der Prüfung ohne andere Absprache weiterarbeitet, ist unbefristet angestellt. Fortbildungen sind nach zwei Jahren Berufspraxis (Fachassistent Lohn und Gehalt) oder drei Jahren (Steuerfachwirt) möglich.
Werden Sie nach der Ausbildung übernommen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme gibt es nicht. Das Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 BBiG mit dem Ende der Ausbildungszeit oder, bei bestandener Prüfung davor, mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Arbeiten Sie danach weiter, ohne dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt nach § 24 BBiG ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Bestehen Sie die Prüfung nicht, können Sie verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens um ein Jahr. Sprechen Sie das Thema Übernahme spätestens zu Beginn des letzten Ausbildungsjahres an, damit Gehalt, Stunden und Aufgaben vor der Prüfung geklärt sind.
Was sollte im ersten Arbeitsvertrag stehen?
Achten Sie auf Bruttogehalt, Wochenstunden, Urlaub, Probezeit und Regelungen zu Fortbildungen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage im Jahr, bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen. Eine Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB höchstens sechs Monate dauern, in dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn die Kanzlei eine Fortbildung bezahlt, fragen Sie, ob Sie die Kosten bei einem Wechsel zurückzahlen müssen und für welchen Zeitraum.
Was verdienen Steuerfachangestellte nach der Ausbildung?
Eine amtliche Quelle für Gehälter ist der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Er zeigt den Median der monatlichen Bruttoentgelte sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter. Der Median ist der mittlere Wert, die Hälfte verdient mehr, die andere Hälfte weniger. Ein Einstiegsgehalt weist der Entgeltatlas nicht aus, die Altersgruppe unter 25 Jahren kommt dem aber am nächsten.
| Steuerfachangestellte (Fachkraft) | Median | Spanne (25 bis 75 %) |
|---|---|---|
| Deutschland, unter 25 Jahre | 3.111 € | 2.781 bis 3.471 € |
| Bayern, unter 25 Jahre | 3.232 € | 2.913 bis 3.634 € |
| Bayern, 25 bis unter 55 Jahre | 3.959 € | 3.137 bis 4.913 € |
| München, alle Altersgruppen | 4.664 € | 3.819 bis 5.889 € |
| München, 25 bis unter 55 Jahre | 4.894 € | 4.036 bis 6.085 € |
Alle Werte sind Bruttomonatsentgelte für Vollzeit zum Stichtag 31.12.2025. Für München unter 25 Jahren veröffentlicht die Bundesagentur keinen Wert, weil die Fallzahl dafür zu klein ist. Teilzeitstellen sind in den Zahlen nicht enthalten. Vergleichen Sie Angebote deshalb über das Jahresbrutto und die Wochenstunden. Mehr zu den Münchner Werten steht im Beitrag Steuerfachangestellte Gehalt in München.
Für Spezialisten in der Steuerberatung, zu denen die Bundesagentur unter anderem Steuerfachwirte und Fachassistenten Lohn und Gehalt zählt, liegt der Median höher, in Bayern bei 4.695 Euro und in München bei 5.320 Euro.
Wie sehen die ersten zwei Jahre aus?
Nach der Ausbildung arbeiten Sie zunehmend eigenverantwortlich. Zum Beruf gehören laut Bundesagentur Buchführung, Lohnabrechnung, Abschlüsse und Steuererklärungen sowie die Prüfung von Steuerbescheiden. Wie schnell Sie eigene Mandate übernehmen, hängt von der Kanzlei und von Ihrer Erfahrung ab.
Den Takt gibt das Steuerjahr vor. Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufen monatlich oder vierteljährlich, Erklärungen, die eine Kanzlei erstellt, sind bis zum letzten Tag im Februar des zweiten Folgejahres abzugeben. Nutzen Sie die ersten zwei Jahre, um in Lohn, Buchführung und Abschluss Erfahrung zu sammeln, bevor Sie sich für eine Spezialisierung entscheiden.
Welche Spezialisierungen gibt es?
Die Steuerberaterkammer München nennt vier Fachassistenten-Fortbildungen:
- Fachassistent Lohn und Gehalt
- Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
- Fachassistent Land- und Forstwirtschaft
- Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse
Für den Fachassistenten Lohn und Gehalt brauchen Steuerfachangestellte nach der Ausbildung mindestens zwei Jahre Tätigkeit im Steuer- und Rechnungswesen bei einem Steuerberater oder einer vergleichbaren Stelle, mit mindestens 16 Wochenstunden und überwiegend in der Entgeltabrechnung. Geprüft wird mit einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung. Schriftliche Termine in München sind der 14. Oktober 2026 und der 13. Oktober 2027, Anmeldeschluss ist jeweils der 30. Juni.
Welche Fortbildung passt zu Ihnen?
| Fortbildung | Prüft | Zulassung für Steuerfachangestellte | Termine |
|---|---|---|---|
| Fachassistent Lohn und Gehalt | Steuerberaterkammer | 2 Jahre Praxis, überwiegend Entgeltabrechnung | München: 13. Oktober 2027, Anmeldung bis 30. Juni |
| Steuerfachwirt | Steuerberaterkammer | nach 3 Jahren Berufstätigkeit | München: schriftlich 9. bis 11. Dezember 2026, Antrag in der ersten Jahreshälfte |
| Bilanzbuchhalter | IHK | in der Regel kaufmännische Ausbildung und 1 Jahr Berufspraxis | bei der IHK erfragen |
Für die Steuerberaterprüfung verlangt § 36 Abs. 2 StBerG nach einer kaufmännischen Ausbildung acht Jahre praktische Tätigkeit, mit bestandener Prüfung als Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter sechs Jahre.
Die Steuerberaterkammer München beschreibt den Steuerfachwirt als wichtigen Schritt auf dem Weg zum Steuerberater. Inhalte und Vorbereitung erklärt der Beitrag Steuerfachwirt. Für die bestandene Steuerfachwirtprüfung zahlt der Freistaat Bayern den Meisterbonus von 3.000 Euro. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Fortbildungen wie Steuerfachwirt und Bilanzbuchhalter fördert das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 15.000 Euro, davon die Hälfte als Zuschuss. Vom Darlehen für den Rest werden bei bestandener Prüfung 50 Prozent erlassen.
Bleiben oder wechseln?
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihren Zielen ab. In einer anderen Kanzlei warten neue Mandate und manchmal mehr Gehalt. Der Schritt in die Industrie verändert die Arbeit stärker, das beschreibt der Beitrag Steuerfachangestellte in Industrie oder Kanzlei.
Denken Sie bei jedem Wechsel an Ihre Fortbildungsziele. Für die Steuerberaterprüfung zählt nach § 36 StBerG nur Praxis auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit mindestens 16 Wochenstunden. Für den Fachassistenten Lohn und Gehalt zählt Tätigkeit bei einem Steuerberater oder einer vergleichbaren Stelle. Zählt eine Stelle nicht als Praxiszeit, verlängert sich der Weg zur Prüfung um die Zeit, die Sie dort arbeiten.
Was Sie im letzten Ausbildungsjahr tun sollten
- Sprechen Sie spätestens zu Beginn des letzten Ausbildungsjahres mit Ihrer Kanzlei über die Übernahme.
- Lassen Sie sich Gehalt, Wochenstunden und Aufgaben schriftlich bestätigen, bevor Sie nach der Prüfung weiterarbeiten.
- Vergleichen Sie das Angebot mit den Werten aus dem Entgeltatlas für Ihre Region und Altersgruppe.
- Legen Sie ein Fortbildungsziel fest und prüfen Sie, welche Praxiszeiten Sie dafür brauchen.
- Fragen Sie, ob die Kanzlei Fortbildungen mit Freistellung oder Kosten unterstützt.
Steuerfachangestellte bei Dietrich, Süß & Jaschke
Dietrich, Süß & Jaschke ist eine Steuerberater-PartGmbB in München mit drei Steuerberatern als Partnern. Wir betreuen Freiberufler, Handwerks-, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Privatpersonen und arbeiten als DATEV-Kanzlei mit Unternehmen online und Arbeitnehmer online. Als Steuerfachangestellte (m/w/d) betreuen Sie bei uns Mandate in Lohn- und Finanzbuchführung eigenverantwortlich und erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Zur Stelle gehören flexible Arbeitszeiten, betriebliche Altersvorsorge sowie Zuschüsse zu Fahrtkosten und Kindergarten.
Häufige Fragen
Was verdient eine Steuerfachangestellte nach der Ausbildung?
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für Steuerfachangestellte unter 25 Jahren in Bayern einen Median von 3.232 Euro brutto im Monat aus, bundesweit 3.111 Euro (Vollzeit, Stichtag 31.12.2025). Für München gibt es in dieser Altersgruppe keinen veröffentlichten Wert; über alle Altersgruppen liegt der Median dort bei 4.664 Euro.
Wird man nach der Ausbildung automatisch übernommen?
Nein. Arbeiten Sie nach dem Ende der Ausbildung aber weiter, ohne dass etwas anderes vereinbart ist, entsteht nach § 24 BBiG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Klären Sie die Übernahme deshalb rechtzeitig vor der Prüfung.
Wann kann man nach der Ausbildung den Steuerfachwirt machen?
Die Steuerberaterkammer München nennt den Steuerfachwirt als Fortbildung nach drei Jahren Berufstätigkeit. Der schriftliche Teil findet einmal im Jahr im Dezember statt, 2026 vom 9. bis 11. Dezember.
Wann kann man als Steuerfachangestellte Steuerberater werden?
Nach § 36 Abs. 2 StBerG nach acht Jahren praktischer Tätigkeit im Steuerwesen nach der Ausbildung, mit bestandener Prüfung als Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter nach sechs Jahren. Die Tätigkeit muss mindestens 16 Wochenstunden umfassen.
Quellen
- 1. Entgeltatlas: Steuerfachangestellte (KldB 72302) und Spezialisten Steuerberatung (KldB 72303), Daten zum 31.12.2025 · Bundesagentur für Arbeit · Stand Oktober 2026
- 2. BERUFENET: Steuerfachangestellte/r · Bundesagentur für Arbeit · Stand Oktober 2026
- 3. § 21 BBiG, Beendigung · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 4. § 24 BBiG, Weiterarbeit · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 5. § 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 6. § 622 BGB, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 7. § 36 StBerG, Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 8. Steuerfachangestellte / Auszubildende · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 9. Steuerfachwirt: Prüfung · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 10. Steuerfachwirt: Meisterbonus · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 11. Fachassistenten · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 12. Fachassistent Lohn und Gehalt · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 13. BERUFENET: Bilanzbuchhalter/in, Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung · Bundesagentur für Arbeit · Stand Oktober 2026
- 14. § 12 AFBG, Maßnahmebeitrag · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 15. § 13b AFBG, Erlass · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 16. § 18 UStG, Besteuerungsverfahren · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 17. § 149 AO, Abgabe der Steuererklärungen · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
Der Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er ist ein Beispieltext für die Demo-Website und wurde von der Kanzlei noch nicht freigegeben.
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