Steuerberater werden ohne Studium: Voraussetzungen und Zeitplan
Der Weg über die Ausbildung zur Steuerberaterprüfung: was § 36 Steuerberatungsgesetz verlangt, wie das Examen abläuft, wie viele bestehen und wie lange es realistisch dauert.
Ja, Steuerberater werden Sie auch ohne Studium. Nach § 36 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz wird zur Steuerberaterprüfung zugelassen, wer eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat, etwa als Steuerfachangestellte, und danach acht Jahre praktisch im Steuerrecht gearbeitet hat. Mit bestandener Prüfung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter genügen sechs Jahre. Das ist der Stand im Oktober 2026.
Welche Voraussetzungen gelten nach § 36 Steuerberatungsgesetz?
Das Gesetz kennt mehrere Wege zur Prüfung. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Studium sind diese maßgeblich:
| Vorbildung | Nötige praktische Tätigkeit |
|---|---|
| Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf, z. B. Steuerfachangestellte | 8 Jahre nach der Ausbildung |
| wie oben, plus Steuerfachwirt oder geprüfter Bilanzbuchhalter | 6 Jahre nach der Ausbildung |
| Beamte im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung oder vergleichbare Angestellte | 6 Jahre als Sachbearbeiter |
| zum Vergleich: wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium | 2 Jahre, bei Regelstudienzeit unter 4 Jahren 3 Jahre |
Die Praxis muss nach der Ausbildung liegen, mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Finanzbehörden verwalteten Steuern umfassen und bis zum ersten Prüfungstag erreicht sein. Das gilt nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer für Voll- und Teilzeitkräfte gleichermaßen. Die Steuerberaterkammer München rechnet Mutterschutz an, Elternzeit dagegen nicht. Auch Lehrgänge, unbezahlter Urlaub, Freistellungen und Zeitausgleich für Überstunden zählen nicht.
Hat sich durch Reformen etwas geändert?
An den Praxiszeiten nicht. Die heutige Fassung von § 36 Absatz 2 mit acht und sechs Jahren gilt für Prüfungen, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen. Das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht vom 29. Juni 2026, in Kraft seit 1. September 2026, hat diese Vorschrift nicht geändert.
In Arbeit ist eine Reform der Prüfung selbst. Das Bundesfinanzministerium hat im August 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung veröffentlicht. Nach Berichten des Deutschen Steuerberaterverbands soll danach jedes abgeschlossene Hochschulstudium für die Zulassung genügen, unabhängig von der Fachrichtung, und die Begrenzung auf zwei Wiederholungen wegfallen. Stand Oktober 2026 ist der Entwurf nicht beschlossen. Ob er die Praxiszeiten für den Weg über die Ausbildung berührt, lässt sich aus den bis dahin veröffentlichten Berichten nicht ablesen.
Wie läuft die Steuerberaterprüfung ab?
Die Steuerberaterprüfung ist eine Staatsprüfung. Die Steuerberaterkammer organisiert sie, bewertet wird sie von einem staatlichen Prüfungsausschuss, den in Bayern das Finanzministerium einsetzt.
- Antrag: zwischen 1. Januar und 30. April des Prüfungsjahres über das Online-Antragsportal, die Nachweise amtlich beglaubigt per Post.
- Gebühren in München: 300 Euro für die Zulassung, 1.350 Euro für die Prüfung, zahlbar nach der Zulassung bis 31. Juli.
- Schriftlich: drei Klausuren an drei Tagen, in der Regel je sechs Stunden: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete, Ertragsteuern, Buchführung und Bilanzwesen. Der Termin 2026 lag vom 6. bis 8. Oktober, für 2027 ist der 5. bis 7. Oktober vorgesehen. In Bayern kann die Prüfung seit 2026 auch am Laptop geschrieben werden.
- Bestehen schriftlich: Der Notendurchschnitt der drei Klausuren darf 4,5 nicht übersteigen. Die Ergebnisse verschickt die Kammer nicht vor dem 6. Januar.
- Mündlich: zwischen Ende Januar und Ende April. Jeder Prüfling hält einen Kurzvortrag von höchstens zehn Minuten, Thema nach Wahl aus drei Vorschlägen, 30 Minuten Vorbereitung. Danach folgt das Prüfungsgespräch, meist sechs Prüfer und vier Prüflinge.
- Gesamtergebnis: Bestanden haben Sie, wenn der Durchschnitt aus schriftlichem und mündlichem Teil höchstens 4,15 beträgt.
Die Prüfung kann nach § 35 Absatz 4 Steuerberatungsgesetz zweimal wiederholt werden. Für jede Wiederholung stellen Sie einen neuen Zulassungsantrag. Treten Sie vor oder während der schriftlichen Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt und zählt nicht als Versuch.
Geprüft werden kann alles aus den acht Gebieten in § 37 Steuerberatungsgesetz: Verfahrensrecht mit Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Bewertung, Erbschaft- und Grundsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuern mit Grundzügen des Zollrechts, Handelsrecht mit Grundzügen des Bürgerlichen, Gesellschafts-, Insolvenz- und Europarechts, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Volkswirtschaft und Berufsrecht. Nicht jedes Gebiet muss in jeder Prüfung vorkommen. Nach bestandener Prüfung lassen Sie sich auf Antrag von der Steuerberaterkammer zum Steuerberater bestellen.
Wie viele bestehen die Prüfung?
Im Prüfungsjahr 2024/2025 haben bundesweit 52,1 Prozent bestanden. Der Durchschnitt der zehn Jahre davor lag bei 50,9 Prozent. Gestellt wurden 5.525 Zulassungsanträge. Während der Prüfung traten bundesweit 553 Kandidatinnen und Kandidaten zurück, im Vorjahr 659. Der Autor der Auswertung führt das auch auf die Begrenzung auf zwei Wiederholungen zurück, die mit der geplanten Reform entfallen soll. Die Zahlen stammen aus der jährlichen Auswertung der Prüfungsergebnisse in der Fachzeitschrift NWB. Rund die Hälfte besteht also nicht. Planen Sie deshalb von Anfang an mit der Möglichkeit eines zweiten Versuchs.
Wie sieht ein realistischer Zeitplan aus?
Ein Beispiel ohne Unterbrechungen und mit Bestehen im ersten Versuch:
| Schritt | Beispiel |
|---|---|
| Abschlussprüfung Steuerfachangestellte | Sommer 2027 |
| drei Jahre Praxis, Steuerfachwirt schriftlich | Dezember 2030 |
| Steuerfachwirt mündlich | 2. Quartal 2031 |
| sechs Jahre Praxis erreicht | Sommer 2033 |
| Steuerberaterprüfung schriftlich | Oktober 2033 |
| mündliche Prüfung | Ende Januar bis Ende April 2034 |
Ohne Steuerfachwirt verschiebt sich das Examen auf Oktober 2035. Mit drei Jahren Ausbildung vorweg dauert der Weg damit rund zehn Jahre. Die Prüfung zum Steuerfachwirt spart zwei Jahre, und ihre Prüfungsgebiete überschneiden sich mit denen des Steuerberaterexamens. Denken Sie eher an den IHK-Abschluss, finden Sie den Vergleich unter Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt. Ein Vollzeitlehrgang, der Ihre Tätigkeit unterbricht, verlängert die Praxiszeit entsprechend.
Was Steuerberater verdienen, zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Steuerberater zählen dort zur Expertengruppe der Steuerberatung. Der Median des Bruttomonatsentgelts in Vollzeit lag zum 31.12.2025 bundesweit bei 7.763 Euro und in Bayern bei 7.975 Euro. Für München weist der Entgeltatlas keinen Median aus, weil er oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro liegt. Steuerfachangestellte kommen in München im Median auf 4.664 Euro.
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber bestätigt Ihre Praxiszeiten. Für den Antrag brauchen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Formular der Kammer, für jede Stelle, die Sie anrechnen lassen wollen. Daraus muss hervorgehen, dass Sie mindestens 16 Wochenstunden im Steuerrecht gearbeitet haben. Nach der Bundessteuerberaterkammer wird diese Praxis in der Regel in einer Steuerberaterkanzlei erbracht. Freie Mitarbeit zählt nur, wenn ein Steuerberater die Tätigkeit überwacht und nach außen verantwortet.
Weil Lehrgänge und Freistellungen nicht angerechnet werden, sollten Sie die Vorbereitung früh mit Ihrer Kanzlei planen, etwa über eine Teilzeit mit mindestens 16 Wochenstunden.
Was Sie konkret tun sollten
- Legen Sie ab dem ersten Tag nach der Ausbildung eine Liste Ihrer Stellen mit Zeiträumen und Wochenstunden an.
- Holen Sie bei jedem Arbeitgeberwechsel die Bescheinigung ein, solange die Ansprechpartner erreichbar sind.
- Planen Sie den Steuerfachwirt nach drei Praxisjahren ein.
- Haben Sie Zweifel an einzelnen Zeiten, beantragen Sie bei der Kammer eine verbindliche Auskunft, in München für 300 Euro.
- Stellen Sie den Zulassungsantrag zwischen 1. Januar und 30. April und rechnen Sie mit 1.650 Euro Kammergebühren.
Dietrich, Süß & Jaschke ist eine Steuerberater-PartGmbB in München mit drei Steuerberatern als Partnern. In der ausgeschriebenen Stelle als Steuerfachangestellte (m/w/d) bearbeiten Sie Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen selbständig, also Tätigkeiten auf dem Gebiet der Steuern, das § 36 für die Zulassung verlangt. Die Arbeitszeiten sind flexibel, zu den Zusatzleistungen gehören etwa betriebliche Altersvorsorge, Fahrtkosten- oder Kindergartenzuschuss.
Häufige Fragen
Kann man ohne Studium Steuerberater werden?
Ja. Nach § 36 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz wird zur Steuerberaterprüfung zugelassen, wer eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat und danach acht Jahre praktisch im Steuerrecht tätig war. Mit bestandener Prüfung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter genügen sechs Jahre.
Wie viele Jahre Berufserfahrung braucht man für die Steuerberaterprüfung ohne Studium?
Acht Jahre nach der Ausbildung, sechs Jahre mit Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter. Die Tätigkeit muss mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Finanzbehörden verwalteten Steuern umfassen und bis zum ersten Prüfungstag erreicht sein.
Wie lange dauert es ohne Studium bis zum Steuerberater?
Schließen Sie Ihre Ausbildung im Sommer ab und machen den Steuerfachwirt, können Sie frühestens im Oktober sechs Jahre später das schriftliche Examen schreiben. Die mündliche Prüfung folgt bis April des Folgejahres, zusammen mit der Ausbildung also rund zehn Jahre.
Was kostet die Steuerberaterprüfung?
Bei der Steuerberaterkammer München kostet die Zulassung 300 Euro und die Prüfung 1.350 Euro. Kosten für Vorbereitungskurse kommen hinzu.
Wie viele bestehen die Steuerberaterprüfung?
Im Prüfungsjahr 2024/2025 haben bundesweit 52,1 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten bestanden. Der Durchschnitt der zehn Jahre davor lag bei 50,9 Prozent.
Quellen
- 1. Steuerberatungsgesetz, § 36 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Stand Oktober 2026
- 2. Steuerberatungsgesetz, § 157c Anwendungsvorschrift zu § 36 Absatz 2 · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Stand Oktober 2026
- 3. Steuerberatungsgesetz, §§ 35 und 37 (Wiederholung, Prüfungsgebiete) · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Stand Oktober 2026
- 4. Steuerberatungsgesetz, Änderungshistorie (zuletzt 9. StBerRÄndG vom 29.06.2026) · buzer.de · Stand Oktober 2026
- 5. Zulassung zur Prüfung · Bundessteuerberaterkammer · Stand Oktober 2026
- 6. Informationen zur Steuerberaterprüfung (Merkblatt) · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 7. Bekanntmachung: Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026 · Steuerberaterkammer München · Stand 2026
- 8. Steuerberaterprüfung: Zulassung, schriftliche und mündliche Prüfung, Termine · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 9. Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2024/2025 (NWB 36/2025, S. 2503) · Prof. Dr. Oliver Zugmaier, NWB Verlag · Stand August 2025
- 10. Entgeltatlas: Steuerberater/in (KldB 72304) · Bundesagentur für Arbeit · Stand Oktober 2026 (Daten zum 31.12.2025)
- 11. DStV begrüßt Startschuss zur Reform der Steuerberaterprüfung · DATEV / Deutscher Steuerberaterverband · Stand August 2026
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