Quereinstieg in die Steuerkanzlei: Wege zur Steuerfachangestellten
Drei Wege führen zum Abschluss als Steuerfachangestellte, auch ohne klassische Erstausbildung. Was sie dauern, wer sie fördert, welche Vorberufe helfen und was eine Kanzlei von Quereinsteigern erwartet.
Als Quereinsteiger werden Sie auf drei Wegen Steuerfachangestellte: über eine Umschulung, die in der Regel zwei Jahre dauert, über eine verkürzte oder in Teilzeit absolvierte Ausbildung oder über die Externenprüfung. Für die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG müssen Sie in der Regel mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet haben, bei drei Jahren Ausbildung also viereinhalb Jahre. Gute Voraussetzungen bringen Kaufleute, Absolventen der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften und Beschäftigte aus der Buchhaltung mit.
Welche Wege führen zum Abschluss?
Steuerfachangestellte ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regeldauer von drei Jahren. Zuständig für Ausbildung und Prüfung ist die Steuerberaterkammer, für Kanzleien in München die Steuerberaterkammer München. Alle Wege enden mit einer Prüfung vor der Kammer. Sie unterscheiden sich darin, wie Sie dorthin kommen.
| Weg | Dauer | Passt für |
|---|---|---|
| Ausbildung, verkürzt | 3 Jahre, mit Abitur, Fachabitur oder abgeschlossener Berufsausbildung um 6 Monate verkürzbar | Berufswechsler, die eine Kanzlei als Ausbildungsbetrieb finden |
| Teilzeitausbildung | bis zu 4,5 Jahre | Menschen mit Kindern, Pflege oder Nebenverdienst |
| Umschulung | in der Regel 2 Jahre | Berufswechsler, förderbar durch die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosigkeit, drohender Arbeitslosigkeit oder fehlendem Berufsabschluss |
| Externenprüfung | in der Regel 4,5 Jahre Berufspraxis vorab | wer bereits in einer Kanzlei arbeitet |
Die Angaben zu Verkürzung und Umschulungsdauer stammen von der Steuerberaterkammer München. Bei der Teilzeitausbildung darf die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um höchstens die Hälfte sinken, und die Gesamtdauer verlängert sich höchstens auf das Eineinhalbfache (§ 7a BBiG). Mehr zum regulären Weg steht im Beitrag zur Ausbildung als Steuerfachangestellte in München.
Umschulung: zwei Jahre mit Praxis in der Kanzlei
Die Umschulung dauert nach Angaben der Kammer in der Regel zwei Jahre. Es gibt zwei Formen. Bei der betrieblichen Umschulung lernen Sie wie in der dualen Ausbildung die Theorie in der Berufsschule und die Praxis in einer Kanzlei. Bei der überbetrieblichen Umschulung findet der Unterricht überwiegend bei einem Bildungsträger statt, den praktischen Teil absolvieren Sie auch hier in einer Steuerkanzlei. Bei berechtigtem Interesse ist auch eine Umschulung in Teilzeit möglich.
Eine Umschulung kann von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Die Förderung beruflicher Weiterbildung setzt nach § 81 SGB III unter anderem voraus, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Sie nach Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, dass Sie vorher von der Agentur beraten wurden und dass Maßnahme und Träger zugelassen sind. Fehlt Ihnen ein Berufsabschluss, kann die Agentur auch das Nachholen eines Abschlusses fördern (§ 81 Abs. 2 SGB III). Die Förderung wird mit einem Bildungsgutschein bescheinigt. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klärt die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch.
Externenprüfung: Wer schon in der Kanzlei arbeitet
Auch ohne Ausbildungsvertrag können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet haben (§ 45 Abs. 2 BBiG). Bei Steuerfachangestellten sind das viereinhalb Jahre. Zeiten einer Ausbildung in einem anderen, einschlägigen Beruf zählen dabei als Berufstätigkeit. Der Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise entfallen, wenn Sie etwa durch Zeugnisse glaubhaft machen, dass Sie die nötige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben. Abschlüsse und Berufserfahrung aus dem Ausland werden berücksichtigt.
Bei der Steuerberaterkammer München stellen Sie dafür den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen. Die Kammer nennt als Anmeldeschluss den 25. September für die Winterprüfung und den 8. März für die Sommerprüfung. Der schriftliche Teil der Sommerprüfung 2027 ist für den 20. und 21. April 2027 angesetzt, die mündlichen Prüfungen folgen voraussichtlich Ende Juni bis Ende Juli 2027.
Welche Vorberufe passen?
Die Ausbildungsordnung beschreibt, was eine Steuerfachangestellte können muss, unter anderem Buchführungen erstellen und auswerten, Entgeltabrechnungen durchführen, Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen erstellen, Steuererklärungen erstellen sowie Verwaltungsakte prüfen und Rechtsbehelfe vorbereiten (§ 4 StFachAngAusbV). Je mehr davon Sie schon mitbringen, desto leichter fällt der Wechsel.
- Kaufmännische Berufe wie Kaufleute für Büromanagement, Industrie- oder Bankkaufleute kennen Buchführung, Zahlungsverkehr und Büroorganisation. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung lässt sich die Ausbildung zur Steuerfachangestellten nach Angaben der Kammer um sechs Monate verkürzen, wenn das bei Vertragsschluss vereinbart wird.
- Ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Rechnungswesen oder Steuern deckt Buchführung, Bilanzierung und Grundlagen der Unternehmensbesteuerung ab.
- Ein Studium der Rechtswissenschaften hilft beim Lesen von Gesetzen, bei der Abgabenordnung und beim Prüfen von Bescheiden und Einsprüchen.
- Erfahrung in der Buchhaltung oder Lohnabrechnung eines Unternehmens entspricht den Positionen Buchführung und Entgeltabrechnung aus der Ausbildungsordnung.
Ob und wie Studien- oder Berufszeiten angerechnet werden, entscheidet die Kammer im Einzelfall. Klären Sie das vor Vertragsbeginn.
Was erwartet eine Kanzlei von Quereinsteigern?
Fachlich zählen Grundlagen im Rechnungswesen und die Bereitschaft, sich in Steuerrecht und Kanzleisoftware einzuarbeiten. In unserer eigenen Ausschreibung für Steuerfachangestellte steht die abgeschlossene Ausbildung als wünschenswert. Gefordert sind gute Kenntnisse im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht beziehungsweise in der Finanzbuchhaltung, DATEV-Kenntnisse, ein sicherer Umgang mit MS Office und ein serviceorientierter Umgang mit Mandanten.
Dazu kommt die Verschwiegenheit. Arbeiten Sie in einer Steuerkanzlei, werden Sie in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen belehrt (§ 62 StBerG). Haben Sie noch nie mit DATEV gearbeitet, gibt Ihnen der Beitrag DATEV lernen vorab einen Überblick.
Werkstudentenstelle als Einstieg
Studieren Sie noch, können Sie die Arbeit in einer Kanzlei als Werkstudent kennenlernen, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden. Bei uns richtet sich die Werkstudentenstelle an Studierende der Wirtschaftswissenschaften oder eines ähnlichen Fachs. Ein anderer Studiengang ist ebenfalls möglich, wenn Sie Erfahrung im Bereich Steuern sammeln möchten. Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung bei den laufenden Tätigkeiten einer Steuerkanzlei, administrative Arbeiten und die Mitarbeit an der Digitalisierung und Automatisierung steuerlicher Prozesse.
So gehen Sie vor
- Ausgangslage klären: Welche Ausbildung, welches Studium, wie viele Jahre Berufspraxis bringen Sie mit, und wie viel Zeit können Sie wöchentlich einsetzen?
- Beraten lassen: Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit zuerst zur Agentur für Arbeit, denn die Beratung muss vor Beginn einer geförderten Maßnahme stattfinden.
- Bei der Kammer nachfragen: Lassen Sie klären, welche Verkürzung oder Anrechnung für Sie in Frage kommt.
- Kanzlei suchen: Für Ausbildung, betriebliche Umschulung und Praxisteil brauchen Sie einen Platz in einer Steuerkanzlei. Die Steuerberaterkammer München betreibt dafür eine Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse.
- Für die Externenprüfung Nachweise sammeln: Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsbeschreibungen, die zeigen, wie lange und woran Sie gearbeitet haben. Für die Sommerprüfung 2027 endet die Anmeldung am 8. März 2027.
Quereinstieg bei Dietrich, Süß & Jaschke
Dietrich, Süß & Jaschke ist eine Kanzlei mit drei Steuerberatern als Partnern in München und betreut Freiberufler, Handwerks-, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Privatpersonen. Stand Oktober 2026 sind zwei Stellen ausgeschrieben, eine als Steuerfachangestellte (m/w/d) und eine als Werkstudent (m/w/d). Die Arbeitszeiten sind flexibel, zu den Zusatzleistungen gehören etwa betriebliche Altersvorsorge, Fahrtkosten- oder Kindergartenzuschuss. Möchten Sie mit kaufmännischem Hintergrund oder aus dem Studium in die Steuerberatung wechseln, schicken Sie uns Ihre Bewerbung und nennen Sie darin Ihre Vorkenntnisse.
Häufige Fragen
Kann man als Quereinsteiger Steuerfachangestellte werden?
Ja, über eine Umschulung, eine verkürzte oder Teilzeitausbildung oder die Externenprüfung bei der Steuerberaterkammer. Für die Externenprüfung brauchen Sie in der Regel viereinhalb Jahre Berufspraxis im Beruf.
Wie lange dauert die Umschulung zur Steuerfachangestellten?
Nach Angaben der Steuerberaterkammer München in der Regel zwei Jahre. Sie kann betrieblich in einer Kanzlei mit Berufsschule oder überwiegend bei einem Bildungsträger mit Praxisteil in einer Kanzlei stattfinden.
Was ist die Externenprüfung für Steuerfachangestellte?
Wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet hat, kann ohne Ausbildungsvertrag zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 2 BBiG). Bei drei Jahren Ausbildung sind das viereinhalb Jahre.
Welche Berufe eignen sich für den Quereinstieg in die Steuerkanzlei?
Gute Grundlagen bringen kaufmännische Berufe, ein Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften und Erfahrung in der Buchhaltung mit. Sie decken Teile dessen ab, was die Ausbildungsordnung verlangt, etwa Buchführung, Entgeltabrechnung oder das Prüfen von Bescheiden.
Quellen
- 1. § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Zulassung in besonderen Fällen · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 2. § 7a BBiG - Teilzeitberufsausbildung · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 3. § 2 Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung - Dauer der Berufsausbildung · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 4. § 4 Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung - Ausbildungsberufsbild · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 5. Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 6. Ausbildung Steuerfachangestellte (Verkürzung, Teilzeit) · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 7. Abschlussprüfung Steuerfachangestellte (Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG, Anmeldefristen) · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 8. Terminplan Abschlussprüfung Steuerfachangestellte · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
- 9. § 81 SGB III - Grundsatz (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Bildungsgutschein) · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
Der Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er ist ein Beispieltext für die Demo-Website und wurde von der Kanzlei noch nicht freigegeben.
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