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Steuerberatung 12. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Steuerberater Kosten: Was die StBVV vorgibt und was absetzbar ist

Was ein Steuerberater kostet, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung. Drei typische Fälle, gerechnet mit den Tabellenwerten ab Juli 2025, und welcher Teil der Kosten steuerlich absetzbar ist.

Was ein Steuerberater kostet, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), zuletzt zum 1. Juli 2025 angehoben. Für die meisten Leistungen gibt sie einen Gebührenrahmen vor, der sich nach dem Gegenstandswert richtet: Eine Einkommensteuererklärung bei 50.000 Euro positiven Einkünften kostet danach zwischen 130,40 und 782,40 Euro, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Nach Zeit wird mit 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde abgerechnet. Privat veranlasste Steuerberaterkosten sind seit 2006 nicht mehr absetzbar, der betriebliche oder berufliche Anteil weiterhin.

Wie berechnet sich das Honorar nach der StBVV?

Die StBVV berechnet das Honorar überwiegend als Wertgebühr oder als Zeitgebühr. Bei der Wertgebühr richtet sich das Honorar nach einem Gegenstandswert, etwa der Summe Ihrer Einkünfte oder Ihrem Jahresumsatz. Für jeden Gegenstandswert nennt eine Tabelle im Anhang der Verordnung eine volle Gebühr: Tabelle A für Beratung und Steuererklärungen, Tabelle B für Abschlüsse, Tabelle C für die Buchführung.

Abgerechnet wird ein Bruchteil davon. Die Verordnung legt für die meisten Tätigkeiten einen Rahmen in Zehnteln fest, für die Einkommensteuererklärung zum Beispiel 1/10 bis 6/10. Wo innerhalb des Rahmens das Honorar liegt, bestimmt der Steuerberater nach § 11 StBVV. Er berücksichtigt Umfang und Schwierigkeit der Arbeit, die Bedeutung der Sache, Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ein besonderes Haftungsrisiko.

Die Zeitgebühr nach § 13 StBVV beträgt seit Juli 2025 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, umgerechnet 66 bis 164 Euro je Stunde. Sie gilt, wo die Verordnung sie vorsieht oder wo sich kein Gegenstandswert schätzen lässt.

Hinzu kommen Auslagen. Für Post und Telefon darf der Steuerberater pauschal 20 Prozent der Gebühren ansetzen, höchstens 20 Euro je Angelegenheit (§ 16 StBVV). Auf alles kommt die Umsatzsteuer.

Gibt es noch eine Pauschalvergütung?

Eine eigene Regel zur Pauschalvergütung gibt es seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr, § 14 StBVV ist mit der Änderung weggefallen. Feste Monats- oder Jahrespauschalen sind weiter möglich, seit Juli 2025 als Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV. Eine solche Vereinbarung braucht Textform, muss als Vergütungsvereinbarung erkennbar und vom übrigen Auftrag deutlich abgesetzt sein. Eine niedrigere Vergütung als die gesetzliche ist zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht (§ 4a StBVV). Der Steuerberater muss Sie in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung vereinbart werden kann.

Für Aufträge, die vor dem 1. Juli 2025 erteilt wurden, gilt nach § 41 StBVV weiter das alte Recht. Bei Vereinbarungen mit mindestens einem Jahr Laufzeit galt das alte Recht nur noch bis Ende 2025.

Steuerberater Kosten Tabelle: Beispiele nach StBVV

Die folgenden Werte sind aus den Tabellen der StBVV in der seit Juli 2025 geltenden Fassung berechnet. Die Spalte „Mitte“ zeigt die rechnerische Mitte des Rahmens. Sie ist kein gesetzlicher Regelwert, gibt aber eine Vorstellung von der Größenordnung. Alle Beträge verstehen sich ohne Auslagen und Umsatzsteuer.

Einkommensteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV)

Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro. Rahmen 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A.

Positive EinkünfteVolle GebührRahmenMitte (3,5/10)
30.000 €946 €94,60 bis 567,60 €331,10 €
50.000 €1.304 €130,40 bis 782,40 €456,40 €
80.000 €1.496 €149,60 bis 897,60 €523,60 €

Diese Gebühr deckt nur das Anfertigen der Erklärung. Müssen Einkünfte erst ermittelt werden, kommen eigene Gebühren hinzu: für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung 5/10 bis 30/10 nach Tabelle B (§ 25 StBVV), für Vermietung, Kapitalvermögen oder Arbeitslohn 1/20 bis 12/20 nach Tabelle A (§ 27 StBVV).

Laufende Buchhaltung (§ 33 Abs. 1 StBVV)

Gegenstandswert ist der höhere Betrag aus Jahresumsatz und Aufwand, bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Rahmen 2/10 bis 12/10 nach Tabelle C, berechnet als Monatsgebühr.

JahresumsatzVolle GebührRahmen je MonatMitte (7/10)
150.000 €230 €46,00 bis 276,00 €161,00 €
300.000 €359 €71,80 bis 430,80 €251,30 €
500.000 €512 €102,40 bis 614,40 €358,40 €

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist mit dieser Gebühr abgegolten (§ 33 Abs. 8 StBVV). Kontieren Sie Ihre Belege selbst, sinkt der Rahmen auf 1/10 bis 6/10. Wie die Arbeitsteilung aussehen kann, steht auf der Seite zur Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Lohnabrechnung (§ 34 StBVV)

Für die Lohnabrechnung sieht die StBVV feste Beträge je Arbeitnehmer vor. Das Einrichten eines Lohnkontos mit Stammdaten kostet einmalig 6 bis 19 Euro. Für das Führen des Lohnkontos und die monatliche Abrechnung fallen 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum an, die Lohnsteueranmeldung ist darin enthalten. Liefern Sie die Buchungsunterlagen selbst zu, liegt der Rahmen bei 2,50 bis 9,50 Euro.

Jahresabschluss (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StBVV)

Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Rahmen 10/10 bis 40/10 nach Tabelle B.

Bilanzsumme / JahresleistungGegenstandswertRahmenMitte (25/10)
100.000 / 400.000 €250.000 €613 bis 2.452 €1.532,50 €
200.000 / 800.000 €500.000 €832 bis 3.328 €2.080 €
400.000 / 1,6 Mio. €1 Mio. €1.126 bis 4.504 €2.815 €

Die Steuererklärungen des Betriebs, etwa Gewerbe- und Umsatzsteuer, werden daneben eigens berechnet. Was zu einem Jahresabschluss bei uns gehört, steht auf der Leistungsseite.

Steuerberaterkosten absetzen: privat oder betrieblich?

Absetzbar ist, was auf die Ermittlung von Einkünften entfällt. Seit 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar, Stand Oktober 2026 ist dieser Abzug nicht wieder eingeführt. Die Zuordnung regelt ein BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007.

Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind Kosten für die Buchführung, den Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Anlagen, mit denen Einkünfte ermittelt werden, etwa für Vermietung oder Werbungskosten aus dem Arbeitsverhältnis. Dazu zählen auch Kosten für betriebliche Steuern wie Umsatz- und Gewerbesteuer.

Nicht absetzbar ist der private Teil, etwa das Ausfüllen des Hauptvordrucks der Einkommensteuererklärung. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass private Steuerberatungskosten weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen sind.

Gemischte Kosten werden aufgeteilt. Bis 100 Euro im Jahr folgt das Finanzamt Ihrer eigenen Zuordnung, die Grenze gilt je Veranlagung und nicht je Ehegatte. Bei Beiträgen an einen Lohnsteuerhilfeverein, Steuerfachliteratur und Steuersoftware beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn Sie die Hälfte den Werbungskosten oder Betriebsausgaben zuordnen.

Für die Aufteilung hilft die Rechnung. Nach § 9 StBVV muss sie jede Gebühr einzeln mit Gebührentatbestand und Vorschrift ausweisen, bei Wertgebühren auch mit dem Gegenstandswert. So lässt sich ablesen, welcher Betrag auf welche Anlage entfällt.

Was Sie vor dem Auftrag klären sollten

  1. Abrechnungsart. Fragen Sie, ob nach StBVV oder nach einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird, und lassen Sie sich die Vereinbarung in Textform geben.
  2. Umfang. Klären Sie, welche Anlagen und Ermittlungen zum Auftrag gehören.
  3. Ihre Vorarbeit. Vollständige, geordnete Unterlagen senken den Aufwand, und der Aufwand ist ein Kriterium für die Gebühr im Rahmen.
  4. Fristen. Mit Steuerberater haben Sie für die Erklärung 2025 mehr Zeit, Einzelheiten im Beitrag zur Abgabefrist der Steuererklärung 2025.

Welche Kosten in Ihrem Fall entstehen, hängt vom Umfang und von Ihren Zahlen ab. Das besprechen wir gern vorab mit Ihnen, schreiben Sie uns.

Häufige Fragen

Was kostet ein Steuerberater für die Einkommensteuererklärung?

Nach § 24 StBVV beträgt die Gebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, gemessen an der Summe der positiven Einkünfte. Bei 50.000 Euro Einkünften sind das 130,40 bis 782,40 Euro, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer; das Ermitteln einzelner Einkünfte wird gesondert berechnet.

Wie viel kostet ein Steuerberater pro Stunde?

Die Zeitgebühr nach § 13 StBVV beträgt 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, umgerechnet 66 bis 164 Euro je Stunde. Sie gilt, wenn die Verordnung sie vorsieht oder kein Gegenstandswert schätzbar ist.

Kann ich Steuerberaterkosten als Privatperson absetzen?

Nur den Teil, der auf die Ermittlung von Einkünften entfällt, etwa die Anlage für Vermietung oder Werbungskosten. Kosten für den privaten Teil der Erklärung sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar.

Was kostet die Buchhaltung beim Steuerberater?

Für die laufende Buchführung samt Kontieren sieht § 33 StBVV eine Monatsgebühr von 2/10 bis 12/10 nach Tabelle C vor. Bei 300.000 Euro Jahresumsatz sind das 71,80 bis 430,80 Euro im Monat, die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist darin enthalten.

Wann wurde die Steuerberatervergütungsverordnung zuletzt erhöht?

Zum 1. Juli 2025. Die Wertgebühren stiegen, die Zeitgebühr wurde auf 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde angehoben und die Regel zur Pauschalvergütung gestrichen.

Quellen

  1. 1. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), §§ 4, 4a, 9, 11, 13, 14, 16, 24, 25, 27, 33, 35, 41 · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
  2. 2. StBVV Anlage 1, Tabelle A (Beratungstabelle) · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
  3. 3. StBVV Anlage 2, Tabelle B (Abschlusstabelle) · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
  4. 4. StBVV Anlage 3, Tabelle C (Buchführungstabelle) · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
  5. 5. Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 105 · Bundesgesetzblatt · Stand April 2025
  6. 6. Erhöhung der gesetzlichen Vergütung und andere Änderungen der StBVV treten zum 1. Juli 2025 in Kraft · Steuerberaterkammer Düsseldorf · Stand Oktober 2026
  7. 7. Steuerberatungskosten (mit Verweis auf BMF-Schreiben vom 21.12.2007, BStBl 2008 I S. 256, und BFH X R 10/08) · Haufe · Stand Oktober 2026
  8. 8. OFD Koblenz, Verfügung vom 05.03.2008, S 2350 A - St 32 3 (100-Euro-Grenze, Rz. 8 BMF-Schreiben 21.12.2007) · Deubner Verlag · Stand Oktober 2026
Verfasst von Dietrich, Süß & Jaschke · Stand 12. Oktober 2026

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