Minijob 2026: Grenze 603 Euro, Stunden und Abgaben im Überblick
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ist die Minijob-Grenze 2026 auf 603 Euro gestiegen. Was das für Stunden, Abgaben, Rentenversicherung und Aufzeichnungen bedeutet und was 2027 kommt.
Im Minijob dürfen Beschäftigte 2026 im Monatsdurchschnitt bis zu 603 Euro verdienen, im Jahr höchstens 7.236 Euro. Die Grenze leitet sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn ab, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Zum Mindestlohn sind das rund 43 Stunden im Monat. Als Arbeitgeber zahlen Sie im gewerblichen Minijob bis zu 31,17 Prozent Abgaben an die Minijob-Zentrale, dazu kommt die Unfallversicherung.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 und wie wird sie berechnet?
Die Grenze beträgt 603 Euro im Monat. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt. Nach § 8 Absatz 1a SGB IV entspricht die Geringfügigkeitsgrenze dem Verdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Gerechnet wird Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 ergibt das 13,90 Euro mal 130 durch 3 gleich 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro.
Den Mindestlohn von 13,90 Euro hat die Bundesregierung mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgesetzt. Steigt der Mindestlohn, steigt die Minijob-Grenze automatisch mit.
Maßgeblich ist der Durchschnitt. Der Verdienst darf schwanken, solange er im Jahr 7.236 Euro nicht übersteigt. Vorhersehbare Sonderzahlungen wie ein vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld zählen von Anfang an mit. Überschreitet ein Minijobber die Grenze unvorhersehbar, etwa weil er eine kranke Kollegin vertritt, bleibt es ein Minijob, wenn das in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres passiert und der Verdienst in diesen Monaten jeweils höchstens das Doppelte der Grenze erreicht, 2026 also 1.206 Euro (§ 8 Absatz 1b SGB IV). Ab 603,01 Euro im Monat beginnt der Übergangsbereich, der sogenannte Midijob.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Eine Stundengrenze steht nicht im Gesetz. Die Stunden ergeben sich aus dem Verdienst. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden passen unter 603 Euro.
| Stundenlohn | Stunden pro Monat bis 603 € |
|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,38 |
| 15,00 € | 40,20 |
| 18,00 € | 33,50 |
| 20,00 € | 30,15 |
Auch im Minijob gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber 2026?
Im gewerblichen Minijob zahlen Sie insgesamt bis zu 31,17 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. So setzen sich die Beiträge zusammen:
| Abgabe | Satz |
|---|---|
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung (nur bei gesetzlich Versicherten) | 13 % |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 % |
| Pauschsteuer (alternativ Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse) | 2 % |
| Umlage U1 (Krankheit, Betriebe bis 30 Beschäftigte) | 0,8 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % |
Die Umlage U1 ist zum 1. Januar 2026 von 1,1 auf 0,8 Prozent gesunken. Bei einem Verdienst von 603 Euro kommen Sie so auf rund 188 Euro im Monat. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung kommt hinzu und geht direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft. Der Minijobber trägt bei Rentenversicherungspflicht 3,6 Prozent selbst, bei 603 Euro rund 21,71 Euro. Für Minijobs im Privathaushalt gelten niedrigere Sätze, der Arbeitgeber zahlt dort höchstens 14,62 Prozent.
Rentenversicherungspflicht: wann sich Minijobber befreien lassen können
Minijobber sind in der Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent, der Minijobber stockt im gewerblichen Bereich mit 3,6 Prozent auf den vollen Beitrag auf.
Die Befreiung beantragt der Minijobber schriftlich oder elektronisch bei Ihnen als Arbeitgeber (§ 6 Absatz 1b SGB VI). Wer mehrere Minijobs hat, kann den Antrag nur einheitlich für alle stellen, und er bindet für die Dauer der Beschäftigungen. Sie melden die Befreiung mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, an die Minijob-Zentrale. Widerspricht sie nicht innerhalb eines Monats, wirkt die Befreiung ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei Ihnen eingegangen ist. Melden Sie später, verschiebt sich der Beginn.
Ihren 15-Prozent-Pauschalbeitrag zahlen Sie auch nach der Befreiung weiter, es entfällt nur der Eigenanteil des Minijobbers. Er erwirbt dann geringere Rentenansprüche. Den Befreiungsantrag Rentenversicherung Minijob finden Sie bei unseren Formularen und Vorlagen; bewahren Sie das Original in den Entgeltunterlagen auf.
Wie melden Sie einen Minijob bei der Minijob-Zentrale an?
Sie melden den Minijobber mit der nächsten Entgeltabrechnung an, spätestens sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung. Die Meldung geht elektronisch über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. In den Branchen, die § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nennt, etwa Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung oder Friseur- und Kosmetikgewerbe, ist zusätzlich eine Sofortmeldung an die Datenstelle der Rentenversicherung nötig, spätestens bei Arbeitsbeginn. Die Beiträge melden und zahlen Sie monatlich mit dem Beitragsnachweis an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Für die Anmeldung brauchen Sie unter anderem Angaben wie Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse, weitere Beschäftigungen und die Steuer-Identifikationsnummer. Diese Angaben sammelt der Personalfragebogen Minijob, den Sie unter Downloads finden. Wenn wir Ihre Lohnabrechnung übernehmen, erledigen wir An- und Abmeldungen, Beitragsnachweise und die Jahresmeldung mit.
Arbeitszeit aufzeichnen: Pflicht für fast alle Minijobs
Für gewerbliche Minijobber müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen (§ 17 MiLoG). Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag vorliegen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Ausgenommen sind Minijobs in Privathaushalten. Die Aufzeichnungen belegen bei einer Prüfung, dass der Mindestlohn gezahlt und die Verdienstgrenze eingehalten wurde. Eine Vorlage zur Arbeitszeitdokumentation steht ebenfalls unter Downloads bereit.
Was ändert sich 2027?
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro, so ist es in der Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt. Damit liegt die Minijob-Grenze ab 2027 bei 633 Euro im Monat (14,60 mal 130 durch 3 gleich 632,67 Euro, aufgerundet) und 7.596 Euro im Jahr. Zum Mindestlohn bleiben es rund 43 Stunden im Monat. Für unvorhersehbare Überschreitungen gilt 2027 eine Monatsobergrenze von 1.266 Euro. Andere Änderungen an den Minijob-Regeln für 2027 waren bei Redaktionsschluss (Oktober 2026) nicht beschlossen, soweit uns bekannt.
Was Sie als Arbeitgeber tun sollten
- Prüfen Sie vor dem 1. Januar 2027, ob Stundenlohn und Stunden ab Januar 2027 unter 633 Euro bleiben. Wer bisher an der Grenze liegt, darf ab 2027 etwas mehr verdienen.
- Lassen Sie neue Minijobber den Personalfragebogen ausfüllen und klären Sie die Rentenversicherung gleich zu Beginn.
- Melden Sie den Minijobber mit der nächsten Entgeltabrechnung an, spätestens sechs Wochen nach Beginn, und prüfen Sie, ob Ihre Branche eine Sofortmeldung verlangt.
- Führen Sie die Arbeitszeitaufzeichnung laufend und nicht erst am Monatsende.
Wie die laufende Abrechnung abläuft, wenn Sie sie auslagern, beschreibt der Beitrag zur Lohnabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monatsdurchschnitt, im Jahr also bei höchstens 7.236 Euro. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
Wie viele Stunden darf man im Minijob 2026 arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, maßgeblich für den Minijob ist der Verdienst. Zum Mindestlohn von 13,90 Euro sind das rund 43 Stunden im Monat, bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Wie viel darf man 2027 im Minijob verdienen?
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Damit liegt die Minijob-Grenze ab 2027 bei 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr.
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber 2026?
Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale bis zu 31,17 Prozent des Verdienstes, dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Bei 603 Euro sind das rund 188 Euro im Monat ohne Unfallversicherung.
Muss ein Minijobber Rentenversicherung zahlen?
Ja, Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und tragen im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent selbst. Sie können sich auf schriftlichen oder elektronischen Antrag beim Arbeitgeber davon befreien lassen.
Quellen
- 1. § 8 SGB IV - Geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 2. Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns, BGBl. 2025 I Nr. 268 · Bundesministerium der Justiz · Stand November 2025
- 3. Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro erhöht · Presse- und Informationsamt der Bundesregierung · Stand Oktober 2026
- 4. Minijob mit Verdienstgrenze · Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Stand Oktober 2026
- 5. Minijob-Beiträge 2026: Arbeitgeber zahlen geringere Umlage U1 · Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Stand Oktober 2026
- 6. Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen · Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Stand Oktober 2026
- 7. Welche Frist gibt es bei der Anmeldung eines Minijobbers? · Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Stand Oktober 2026
- 8. Sofortmeldung im Minijob · Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Stand Oktober 2026
- 9. § 28a SGB IV - Meldepflicht (Sofortmeldung Absatz 4) · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 10. § 2a SchwarzArbG - Wirtschaftsbereiche mit Sofortmeldepflicht · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 11. § 6 SGB VI - Befreiung von der Versicherungspflicht · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 12. § 17 MiLoG - Erstellen und Bereithalten von Dokumenten · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
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