Werkstudent in der Steuerkanzlei in München: Regeln, Gehalt, Lernen
Welche Regeln für Werkstudenten 2026 gelten, was eine Steuerkanzlei mindestens zahlen muss, was Sie dort lernen und welche Studiengänge passen.
Als Werkstudentin oder Werkstudent in einer Steuerkanzlei arbeiten Sie neben dem Studium in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche. Dann zahlen Sie keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wohl aber zur Rentenversicherung, mit einem Anteil von höchstens 9,3 Prozent. Die Kanzlei muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde zahlen, ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Sie lernen dort Buchführung, Lohn und Steuererklärungen an echten Fällen.
Wann gilt man als Werkstudent?
Werkstudent ist, wer als ordentlich Studierender an einer Hochschule eingeschrieben ist und neben dem Studium gegen Entgelt arbeitet, solange das Studium Zeit und Arbeitskraft überwiegend beansprucht. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, wann das der Fall ist:
- Bis 20 Wochenstunden gilt das Studium als vorrangig, die Höhe des Lohns spielt dafür keine Rolle.
- Über 20 Stunden bleibt die Versicherungsfreiheit nur, wenn die Mehrarbeit am Abend, in der Nacht oder am Wochenende liegt und die Beschäftigung auf höchstens 26 Wochen befristet ist.
- Beschäftigungen, die nur in den Semesterferien laufen, sind unabhängig von der Stundenzahl versicherungsfrei.
- Befristete Beschäftigungen mit mehr als 20 Stunden dürfen zusammen höchstens 26 Wochen im Jahr ausmachen.
Mehrere Jobs werden zusammengerechnet. Arbeiten Sie neben der Kanzlei noch an anderer Stelle, geben Sie das bei der Einstellung an, weil davon die Versicherungsfreiheit abhängt.
Welche Sozialversicherung zahlen Werkstudenten?
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Werkstudenten versicherungsfrei, so steht es in § 6 SGB V und § 27 SGB III. In der Rentenversicherung gilt das Werkstudentenprivileg nicht. Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent, je zur Hälfte von Ihnen und von der Kanzlei getragen. Liegt Ihr Lohn zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat, gilt nach Angaben der Barmer auch für Studierende der Übergangsbereich. Ihr eigener Anteil ist dann reduziert und steigt mit dem Lohn gleitend bis auf 9,3 Prozent, die Kanzlei zahlt ihren vollen Anteil.
Verdienen Sie höchstens 603 Euro im Monat, gelten die Regeln für Minijobs. Die Kanzlei zahlt dann Pauschalbeiträge, Sie selbst stocken in der Rentenversicherung auf 18,6 Prozent auf, also um 3,6 Prozent.
Für die Krankenversicherung lohnt ein Blick auf die Familienversicherung. Sie ist 2026 nur bis zu einem Gesamteinkommen von 565 Euro im Monat möglich, bei einem Minijob bis 603 Euro. Liegt Ihr Einkommen darüber, brauchen Sie eine eigene studentische Krankenversicherung. Wie Ihr Lohn dabei angerechnet wird, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Lohnsteuer wird nach Ihrer Steuerklasse einbehalten. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro im Jahr. Bleibt Ihr zu versteuerndes Einkommen darunter, fällt keine Einkommensteuer an, und eine Steuererklärung kann einbehaltene Lohnsteuer zurückbringen.
Was verdienen Werkstudenten in der Steuerkanzlei?
Die Untergrenze ist gesetzlich geregelt. Werkstudenten sind Arbeitnehmer und haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde. Die Ausnahmen in § 22 MiLoG betreffen Pflichtpraktika und kurze Orientierungs- oder Begleitpraktika, keine Werkstudentenstellen. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro.
Was das im Monat bedeutet, lässt sich nachrechnen. Bei 20 Wochenstunden zum Mindestlohn ergeben sich rechnerisch rund 1.205 Euro brutto im Monat (20 Stunden mal 13,90 Euro mal 52 Wochen geteilt durch 12). Bei 10 Wochenstunden sind es rund 602 Euro und damit noch ein Minijob bis 603 Euro. Liegt Ihr Lohn zwischen diesen Werten, entfällt ab 565 Euro Gesamteinkommen die Familienversicherung, und die eigene Krankenversicherung gehört in die Rechnung.
Was Kanzleien in München über den Mindestlohn hinaus zahlen, lässt sich amtlich nicht belegen. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist Medianwerte für Vollzeitbeschäftigte aus und bildet Werkstudenten nicht ab. Werte von Gehaltsportalen beruhen auf eigenen Erhebungen, die sich nicht prüfen lassen, und sind hier nicht aufgeführt. Fragen Sie im Gespräch direkt nach dem Stundenlohn und danach, ob er mit Semesterzahl oder Erfahrung steigt.
Was lernen Sie als Werkstudent in der Kanzlei?
Sie arbeiten an echten Mandaten mit, in dem Umfang, den Ihr Studium zulässt. Je nach Kanzlei gehören dazu das Vorbereiten und Kontieren von Belegen, Buchungen in DATEV, Zuarbeit bei Lohnabrechnungen, das Vorbereiten von Einkommensteuererklärungen und Recherchen für die Berater. Manche Stellen umfassen zusätzlich Aufgaben rund um die Digitalisierung von Kanzleiabläufen.
Was Sie dort lernen, hilft im Studium und beim Berufseinstieg. Sie sehen, wie Buchführung, Abschluss und Steuererklärung zusammenhängen, und Sie kennen die Programme, mit denen Kanzleien arbeiten. Wie Sie sich DATEV vorab aneignen können, steht im Beitrag DATEV lernen.
Zählt die Werkstudentenzeit für Praxiszeiten?
Für die Steuerberaterprüfung nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht. § 36 Abs. 1 StBerG verlangt nach einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studium eine praktische Tätigkeit, die danach liegt: zwei Jahre bei einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren, sonst drei Jahre, jeweils mit mindestens 16 Wochenstunden. Bei aufeinander aufbauenden Studiengängen zählt Praxis erst nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Auch die Fortbildung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt setzt bei Hochschulabsolventen zwei Jahre Tätigkeit nach dem Studium voraus. Bei der Bewerbung nach dem Studium zählt die Erfahrung trotzdem, und Sie sehen früh, ob Sie nach dem Abschluss in die Steuerberatung möchten. Ob im Einzelfall etwas anerkannt wird, entscheidet die zuständige Steuerberaterkammer.
Welche Studiengänge passen?
Am nächsten liegen Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Steuern oder Rechnungswesen, Wirtschaftsrecht und Rechtswissenschaft. Wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Studiengänge öffnen nach § 36 StBerG den Weg zur Steuerberaterprüfung. Mit Wirtschaftsinformatik oder Informatik können Sie in einer Kanzlei vor allem bei der Digitalisierung von Abläufen mitarbeiten. Auch andere Fächer sind möglich, wenn Sie Interesse an Zahlen und sorgfältiger Arbeit mitbringen.
Was Sie für die Bewerbung brauchen
- Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
- Ihren Stundenplan oder eine Aufstellung, an welchen Tagen und wie viele Stunden Sie arbeiten können.
- Angaben zu weiteren Jobs, wegen der Zusammenrechnung der Stunden.
- Für die Einstellung: Steuer-ID, Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse und Bankverbindung.
- Einen kurzen Lebenslauf mit Studienschwerpunkten und Programmen, die Sie kennen.
Wie ein Gespräch in der Kanzlei abläuft und welche Fragen Sie stellen können, lesen Sie im Beitrag Vorstellungsgespräch in der Steuerkanzlei.
Werkstudent bei Dietrich, Süß & Jaschke
Dietrich, Süß & Jaschke ist eine Steuerberater-PartGmbB in München mit drei Steuerberatern als Partnern und arbeitet als DATEV-Kanzlei mit Unternehmen online und Arbeitnehmer online. Als Werkstudent (m/w/d) arbeiten Sie bei uns an der Digitalisierung und Automatisierung steuerlicher Prozesse mit, unterstützen bei den anfallenden Tätigkeiten der Kanzlei und übernehmen administrative Aufgaben. Gesucht sind Studierende der Wirtschaftswissenschaften oder ähnlicher Fächer, andere Studiengänge sind möglich, wenn Sie Erfahrung im Bereich Steuern sammeln möchten. Die Arbeitszeiten sind flexibel.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ein Werkstudent in der Steuerkanzlei arbeiten?
Bis zu 20 Stunden pro Woche gilt das Studium als vorrangig, dann bleiben Sie in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Mehr ist nur befristet möglich, etwa in den Semesterferien oder bei Abend- und Wochenendarbeit für höchstens 26 Wochen im Jahr.
Was verdient ein Werkstudent in einer Steuerkanzlei?
Die Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde, ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Belastbare amtliche Zahlen zum üblichen Werkstudentenlohn in Kanzleien gibt es nicht.
Zahlen Werkstudenten Rentenversicherung?
Ja. Das Werkstudentenprivileg gilt nicht für die Rentenversicherung. Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent, je zur Hälfte getragen; zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat ist Ihr Anteil im Übergangsbereich reduziert, bis 603 Euro gelten die Minijob-Regeln.
Zählt die Werkstudentenzeit für die Steuerberaterprüfung?
Nach dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 StBerG muss die praktische Tätigkeit nach dem Studienabschluss liegen. Zeiten als Werkstudent vor dem Abschluss zählen danach nicht zur vorgeschriebenen Praxiszeit.
Quellen
- 1. Lexikon: Werkstudentenprivileg · Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026
- 2. Studium zählt für die Rente · Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026
- 3. Midijob als Student · BARMER · Stand Oktober 2026
- 4. § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 5. § 27 SGB III, Versicherungsfreie Beschäftigte · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 6. Neuerungen im Gesundheitswesen 2026 (Einkommensgrenze Familienversicherung) · Verband der Ersatzkassen · Stand Oktober 2026
- 7. Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro · Presse- und Informationsamt der Bundesregierung · Stand Oktober 2026
- 8. § 22 MiLoG, Persönlicher Anwendungsbereich · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 9. § 32a EStG, Einkommensteuertarif · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 10. § 36 StBerG, Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung · Bundesministerium der Justiz · Stand Oktober 2026
- 11. Fachassistent Lohn und Gehalt · Steuerberaterkammer München · Stand Oktober 2026
Der Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er ist ein Beispieltext für die Demo-Website und wurde von der Kanzlei noch nicht freigegeben.
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